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Türkischer Staat ergaunert 73 Fussballfelder


Türkischer Staat ergaunert 73 Fussballfelder

Das Kloster Mor Gabriel ist seit drei Jahren in Rechtsstreit mit dem türkischen Staat verstrickt. In zwei skandalösen Fehlentscheiden urteilte das türkische Oberste Gericht gegen das Kloster.

ah. Mit der Landesvermessung vom Mai 2008 beginnen für das Kloster Mor Gabriel die Probleme: Drei Parteien machen ihm Teile seines langjährigen Grund und Bodens streitig. Alle Verfahren erscheinen bei rechtem Licht besehen als Schikane. Es ist offensichtlich, dass dem türkischen Staat das Kloster – wichtiger Mittelpunkt der syrisch-orthodoxen Christen – missfällt und er dieses empfindlich schwächen will. Wäre eine Moschee Besitzerin der Ländereien, wären keine derart lächerlichen Prozesse angestrengt worden.

Offenbar sind der Türkei selbst die wenigen syrisch-orthodoxen Christen ein Dorn im Auge, die im Südosten des Landes geblieben sind: nur 3000. Anfangs des 20. Jahrhunderts waren es noch mehrere hunderttausend. Sie wurden aber fast alle ermordet oder vertrieben.

Wenn aus Äckern Wald wird

Nach der Auffassung des obersten Gerichts ist das Wald (Foto: CSI)
Viele Bäume geben einen Wald. Das weiss bereits ein sechsjähriges Kind. Türkischen Behörden und Gerichten ist diese Definition zu banal: Erscheint ein Stück Land auf Luftaufnahmen grün, wird es Wald. Und wird Land während 20 Jahren nicht landwirtschaftlich genutzt, wird es ebenfalls Wald. Solchen Unsinn liest das türkische Oberste Gericht aus dem Forst- und dem Landvermessungsgesetz. Wald oder nicht, mögen Sie sich sagen, das ist doch egal. Ist es nicht! In der Türkei darf offiziell nur der Staat Wald besitzen. Indem der Staat Klosterbesitz zum Wald erklärt, enteignet er das Kloster.

Diese Paragraphen werden kaum angewendet. Aber ausgerechnet das Kloster Mor Gabriel ist als Opfer auserkoren worden und muss sich seit drei Jahren in absurden kostspieligen Verfahren verteidigen.

Steuern für fremdes Land

Mit dieser eigenartigen Definition von Wald hat das Oberste Gericht 28 Hektaren Klosterland dem Staat zugesprochen. Das ist die Gesamtfläche von 39 Fussballfeldern! Im Verfahren gegen die Steuerverwaltung hat das Gericht dem Kloster 24 Hektaren, fast 34 Fussballfelder, weggenommen. Die fadenscheinige Begründung hier: Ein noch nicht vermessenes (registriertes) Gebiet, das seit mindestens 20 Jahren in Privatbesitz ist, darf nicht größer sein als 10 Hektaren. Hier handle es sich aber um 24 Hektaren, deshalb gehöre das Land dem Staat.

Dabei hatte das Kloster für diese Ländereien seit 1937 regelmäßig Steuern bezahlt. Der Staat hat diese nie zurückgewiesen – was natürlich nicht erstaunt. Nach den irrsinnigen Urteilen muss man jetzt aber davon ausgehen, dass das Kloster über sechs Jahrzehnte für Land Steuern bezahlt hat, das ihm gar nicht gehört.

Kleine Chance bleibt

Geht es nach dem Willen des Staates, werden dem Kloster nicht nur die Ländereien entzogen, nun soll auch noch Kuryakos Ergün verurteilt werden. Als Vorsitzender der Klosterstiftung wird er dafür verantwortlich gemacht, dass um die entzogenen Ländereien eine Mauer gebaut wurde. Diese Mauer steht seit 20 Jahren – jetzt soll sie plötzlich illegal sein. Das Kloster hatte sie zum Schutz gegen Angriffe von außen errichten lassen.

Da der Oberste Gerichtshof zweimal gegen das Kloster entschieden hat, wird auch das für den 4. Mai 2011 angesetzte Verfahren gegen Kuryakos Ergün höchstwahrscheinlich schlecht für das Kloster ausgehen: Ergün wird sehr wahrscheinlich für schuldig erklärt. Damit drohen dem Kloster zusätzliche hohe Kosten.

Gegen die Entscheide im Streit mit der Forstbehörde und der Steuerverwaltung wird das Kloster sämtliche verbleibenden Rechtsmittel ausnutzen und sich wenn nötig an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Dieser wird mit großer Wahrscheinlichkeit dem Kloster Recht geben.

Fordern Sie die türkische Regierung auf, den Christen volle Religionsfreiheit zu gewähren!


Das Kloster ist vierfach in Prozesse verwickelt worden.
Nachbardörfer behaupten, das Kloster habe illegal
Land beschlagnahmt.

Die Forstbehörde beansprucht 28 Hektaren als Staatsbesitz.

Die Steuerverwaltung bezeichnet 24 Hektaren als Staatsbesitz.

Der Staat strengt ein Strafverfahren gegen den Stiftungsvorsitzenden des Klosters an wegen «Aneignung fremden Bodens».

Prozessübersicht

Der Klosterabt Timotheos Samuel Aktas nimmt selber Stellung (November 2008): Aktas

Kloster-Homepage

Regelmässige Mitteilungen

Quelle: csi-de.de

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